Immer für Sie da
In dringenden Fällen steht Ihnen der Apotheken-Notdienst auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten zur Verfügung. Dieser Dienst wird von der diensthabenden Apotheke zusätzlich zu den normalen Dienstleistungen gewährleistet.
Die hier aufgelisteten Apotheken sind zur Zeit dienstbereit.
Der Gesetzgeber verpflichtet die Apotheken auβerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten eine Gebühr in Höhe von EUR 2,50 zu erheben.